Tiergestützte Pädagogik - Schulhund Jule Schulhund Paula [*2010 - †2021]
Tiergestützte Pädagogik -Schulhund JuleSchulhund Paula [*2010 - †2021] 

Richtlinien Schulhund-Team-Ausbildung

Diese Richtlinien wurden vom Arbeitskreis Schulhund-Team-Ausbildung entwickelt.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Schulhund-Team-Ausbildung

  • Die Ausbildung erfolgt immer im Team Hund / Hundeführerin.
  • Der Hund lebt als „Familienmitglied“ art- und tierschutzgerecht im Haushalt.
  • Der Umgang mit dem Hund muss liebe- und respektvoll erfolgen.
  • Ein Tierarztcheck muss die Einsatzfähigkeit des Hundes bestätigen.
  • Eine pädagogische / therapeutische Grundausbildung der Hundebesitzerin oder die Kooperation mit einer Pädagogin /Therapeutin ist erforderlich.

 

Ausbildung von Schulhund-Teams

Allgemeines

  • Die verschiedenen bekannten Prüfungen für Hunde (Begleithundprüfung, Hunde- führerschein, Sachkundenachweis…) sagen nichts über die Qualität eines Hundes als Schulhund aus!
  • Bei den Hunden gibt es allgemein keine Alters-, Herkunfts- und Rassebeschränkung. Die Ausbildung wendet sich primär an die Pädagogin, da diese das Verhalten des Hundes maßgeblich beeinflusst.
  • Die Ausbildung muss dazu dienen, dass die Besitzerin die individuellen Stärken und Schwächen ihres Hundes und ihres Teams erkennen lernt und die Planung und Durchführung des Einsatzes entsprechend abstimmt.

 

Ausbilder

  • In die Ausbildung werden Dozentinnen eingebunden, die über pädagogische und kynologische Qualifikationen und mehrjährige praktische Erfahrungen in der Hunde- gestützten Arbeit in der Schule verfügen.
  • Die ständige Weiterbildung der Ausbilder (mindestens einmal jährlich) ist dabei von besonderer Bedeutung, um am Puls der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse Lehrinhalte zum Thema der Hundegestützten Pädagogik vermitteln zu können.

 

Voraussetzungen Weiterbildung

  • Eine gute Basis zur Teambildung zwischen Hund und Hundeführerin ist eine Grund- voraussetzung für die Weiterbildung (soziale Bindung über Kompetenz und gemein- same positive Erlebnisse, Verantwortungsübernahme im Alltag).
  • Voraussetzung für den Hund ist ein Grundgehorsam auf dem Niveau einer alltags- nahen Prüfung, z.B. einem Hundeführerschein.
  • Aversive Hilfs- und Trainingsmittel dürfen grundsätzlich nicht zum Einsatz kommen.

 

Orientierungsseminar

  • Es soll keine pauschale Ausbildung und Testung der Hunde geben, da es eine viel- fältige Schullandschaft und Schülerschaft gibt und die Einsatzgebiete der Hunde somit auch sehr vielfältig sind („Inklusionshelferhunde“) - Orientierung an ESAAT/ ISAAT.
  • Die bisher allgemein üblichen Eingangstests als Zulassungskriterium für die Schul- hundausbildung führen immer wieder zu traumatischen Erlebnissen bei den Hunden. Die Prager Richtlinien von 1998 zum Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapien besagen, dass nur Heimtiere zum Einsatz kommen sollen, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet werden, um negative Auswirkungen für Hund und Mensch zu vermeiden.
  • Zu Beginn der Weiterbildung sollte eine Orientierungsveranstaltung für das Mensch-Hund-Team als Zulassung für die Schulhundausbildung und somit auch für die ersten Einsätze in der Schule stehen.
  • Die Orientierungsveranstaltung muss so aufgebaut sein, dass Fähigkeiten und Po- tential eines jeden Teams grob erkennbar werden. Der Hund darf die Veranstaltung aber nicht fehlkonditioniert und traumatisiert verlassen!
  • Die Orientierungsveranstaltung soll Grundwissen zum Einsatz in der Schule vermit- teln und durch kleine praktische Übungen eine grundsätzliche Eignung des Hundes feststellen.
  • Der Pädagogin werden mündlich und schriftlich erste Stärken und Schwächen des Hundes/Teams aufgezeigt und ggf. Empfehlungen für ein spezielles externes Training gegeben.

 

Weitere Ausbildung

  • Die Schulhundteamausbildung sollte ein Minimum von 60 Stunden umfassen.
  • In den Ausbildungsblöcken sollen die Hunde in der Regel anwesend sein und der Ablauf durch theoretische und praktische Inhalte bestimmt werden.
  • In der Ausbildung soll ein Angebot verschiedener Einsatzmöglichkeiten der Hunde aufgezeigt und die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben der Hunde gefördert werden, damit sie in der Schule berücksichtigt werden können.
  • Inhalte der Ausbildung sollten in Anlehnung an die vom Bundesministerium für Bildung in Wien 2014 (S.14) herausgegebenen Punkte sein:

          - Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung
     - Theorie und Praxis tiergestützter Pädagogik
     - pädagogische Konzepte für die hundegestützte Arbeit mit Schülern
     - Grundlagen der Anatomie, Physiologie, Hygiene und Gesundheit des Hundes
     - angewandtes Lernverhaltens von Hunden in Theorie und Praxis
     - fundiertes Wissen im Bereich der Körpersprache und des Ausdrucksverhaltens des 

            Hundes (bezüglich Beschwichtigung, Stress, Angst und Aggression)
     - schrittweise Gewöhnung an die Schule und ihre Umgebung sowie an schulbezoge-

            ne Situationen; Kennenlernen von schultypischen Reizen, z.B. Glockensignale,

            Lärm, „Wurfobjekte“, unterschiedliche Kleidung
     - Kenntnis der Belastungsgrenzen des Hundes und adäquate Reaktion auf poten-

            tielle Überlastung
     - Wissen, wie man den Hund vor Übergriffen schützt (Schutzmechanismen;
Orientie-

            rung des Hundes an „seinem“ Menschen)
     - Stressmanagement für den Hund mit entsprechender Ausgleichsarbeit
     - Stressübertragung beachten lernen

 

Zusätzliche Ausbildungsunterstützung

  • Ggf. begleitende Ausbildung des Mensch-Hund-Teams bei einer kompetenten Hundeschule/ Hundetrainerin.
  • Wünschenswert wäre eine Begleitung während der Schulhundteamausbildung durch eine erfahrene Schulhundführerin als Ansprechpartnerin.
  • Nach der Zulassung durch die Orientierungsveranstaltung sollte der Hund nach indi- vidueller Absprache mit dem Ausbildungsinstitut als „Azubi“ in begrenztem Umfang in der Schule eingewöhnt werden.

 

Prüfung

  • Zur praktischen Abschlussprüfung des Schulhundteams sollte der Hund mindestens 18 Monate alt sein.
  • Die Abschlussprüfung sollte aus folgenden Bereichen bestehen:

          - einer schriftlichen Prüfung, die die Inhalte der Ausbildung zu den Bereichen

            Hupäsch und Kynologie abfragt

          - einem Konzept zum Einsatz des Hundes an der Schule

          - einer praktischen Prüfung vor Ort oder einer ungeschnittenen Videosequenz mit

            zwei verschiedenen Einsätzen des Hundes in der Schule in einem vorzugebenden

            Umfang

          - einem abschließenden Kolloquium

 

Überprüfung

  • Nach Beendigung der Ausbildung muss weiterhin ein regelmäßiger Austausch zur Hundegestützten Pädagogik in speziellen Weiterbildungen oder mit entsprechend qualifizierten Vereinen, Hundeschulen und regionalen Arbeitskreisen Schulhund stattfinden.
  • Das Schulhundteam muss regelmäßig überprüft und die Besitzerin im Bereich der Hundegestützten Pädagogik fortgebildet werden (Nachweis ca. alle 18 Monate / mindestens 15 Stunden).

 

Einsatz in der Schule

  • Jeder Einsatz zwischen Schülern und Hund erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Besitzerin. Ein Einsatz ohne Besitzerin ist nicht zulässig.
  • Vor dem ersten Einsatz liegt eine schriftliche Versicherungsbestätigung der Tierhal- terhaftpflicht vor, aus der ersichtlich wird, dass die Versicherung über den Einsatz des Hundes in der Einrichtung informiert ist.
  • Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen, unge- störten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler als Hilfestellungen beim Einsatz und um Stress zu reduzieren.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraussetzun- gen und derer der Pädagogin, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
  • Die Verantwortung beim Einsatz des Hundes in der Schule liegt immer bei der Schul-hundbesitzerin und wird ihr auch durch eine Ausbildung nicht abgenommen. Durch sie soll sie vielmehr befähigt werden, die vielfältigen Faktoren zu erfassen, die indivi- duellen Stärken und Schwächen ihres Hundes deutlicher zu sehen und den Einsatz entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.
  • Der Hund muss seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend ausgebildet und ein- gesetzt werden und darf nicht instrumentalisiert werden.
  • Hygienebestimmungen:

          - Gesundheitsattest des Tierarztes
     - regelmäßige Entwurmungen / Kotproben
     - Impfungen, Ektoparasitenprophylaxe
     - keinen Zugang zur Küche
     - Möglichkeiten zum Händewaschen
     - Kotbeutel, Desinfektionsmittel
     - Hundeutensilien werden separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt

 

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© Sylke Schmidt
"Paula" 02.05.2010 - 12.04.2021
Nachwuchs "Jule" 22.05.2021 :-)