Diese Richtlinien wurden vom Arbeitskreis
Schulhund-Team-Ausbildung aus der Selbstver- pflichtung des ehemaligen Fachkreises Schulhunde entwickelt.
Ausbildung
- Eine Ausbildung erfolgt immer im Team.
- Ein Grundgehorsam auf dem Niveau des Hundeführerscheins ohne Einsatz
aversiver Ausbildungsmethoden ist erforderlich.
- Eine qualifizierte Teamausbildung mit umfassenden ethologischen
Kenntnissen u.a. über die Körpersprache und das Lernverhalten des Hundes sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.
- Die Hundeführerin muss besonders die Kompetenz besitzen, Stress bei
sich, den Schülern und dem Hund zügig zu erkennen und adäquat zu reagieren.
- Für den dauerhaften Einsatz ist neben der Grundausbildung
(Hundeführerschein o. ä.) eine adäquate Aus- und Weiterbildung im Bereich hundegestützter Pädagogik für Mensch-Hund-Teams (z. B. Schulhund, Therapiebegleithund, Berufsbegleithund) von mindestens 60
Stunden erforderlich.
- Die Hundeführerin verpflichtet sich regelmäßig an Fort- und
Weiterbildungen in der tiergestützten Pädagogik im Umfang von mindestens 16 Stunden in zwei Jahren teilzunehmen, dies zu dokumentieren und mit ihrem Hund regelmäßig zu trainieren. Der AK
Schulhund-Team-Ausbildung hat dazu Richtlinien erarbeitet. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der verschiedenen Arbeitskreise Schulhund und tiergestützten Kongressen können angerechnet
werden.
- Die oben aufgeführten Empfehlungen beziehen sich auch auf alle
weiteren ein- gesetzten Hunde der Hundeführerin.
Hygienebestimmungen
- Das Gesundheitsattest des Tierarztes muss über die gute
Allgemeinverfassung des vorgestellten Hundes Auskunft geben.
- Außerdem ist für eine regelmäßige Endoparasitenprophylaxe (entweder
durch regel- mäßige Entwurmung oder Kontrolle durch Abgabe von Kotproben) und Ektopara- sitenprophylaxe zu sorgen.
- Der aktuelle Impfstatus muss im Heimtierpass vorliegen.
- Der Hund darf keinen Zugang zur Küche erhalten, in der Lebensmittel
zubereitet werden.
- Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss vorhanden sein.
- Hundeutensilien, wie z. B. Gefäße (Wasserschüssel, Futternapf),
Spielzeug, Hunde- decken usw., müssen separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden.
- Ein Hygieneplan für den Einsatz des Hundes muss erstellt werden und
individuelle Aspekte des Schuleinsatzes (z.B. Umgang mit Allergien etc.) enthalten.
Einsatz
- Jeder Einsatz in der hundegestützten Pädagogik erfolgt nur im aus-
bzw. weiter- gebildeten Mensch-Hund-Team und setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.
- Der Einsatz zwischen Schülern und Hund erfolgt ausschließlich unter
ständiger Aufsicht der Hundeführerin. Ein Einsatz des Hundes ohne Hundeführerin ist nicht zulässig.
- Die Entscheidung über den aktuellen Einsatz des Hundes in der
tiergestützten Pädagogik liegt in der alleinigen Verantwortung der Hundebesitzerin.
- Der Einsatz muss immer nach Hunde- und Tierschutzaspekten sowie
tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumen- talisiert werden. Individuelle Stärken sollten berücksichtigt werden.
- Um den professionellen Einsatz eines Schulhundes zu gewährleisten,
ist das Erstel- len eines Schulhundkonzepts unabdingbar. Zusätzlich sind eine kontinuierliche Reflektion, Evaluation und Anpassung der Arbeit notwendig.
- Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert
werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
- Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen
eigenen und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
- Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und
Voraus-setzungen und denen der Hundeführerin / Pädagogin, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
- Vor dem ersten Einsatz muss eine schriftliche
Haftpflicht-Versicherungsbestätigung vorliegen, damit der tiergestützte Einsatz in der Schule / Einrichtung versichert ist.