Diese Richtlinien wurden vom Arbeitskreis
Schulhund-Team-Ausbildung aus der Selbstver- pflichtung des ehemaligen Fachkreises Schulhunde entwickelt.
Ausbildung
- Eine Ausbildung erfolgt immer im
Team.
- Ein Grundgehorsam auf dem Niveau des
Hundeführerscheins ohne Einsatz aversiver Ausbildungsmethoden ist erforderlich.
- Eine qualifizierte Teamausbildung mit
umfassenden ethologischen Kenntnissen u.a. über die Körpersprache und das Lernverhalten des Hundes sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.
- Die Hundeführerin muss besonders die
Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Schülern und dem Hund zügig zu erkennen und adäquat zu reagieren.
- Für den dauerhaften Einsatz ist neben
der Grundausbildung (Hundeführerschein o. ä.) eine adäquate Aus- und Weiterbildung im Bereich hundegestützter Pädagogik für Mensch-Hund-Teams (z. B. Schulhund, Therapiebegleithund, Berufsbegleithund)
von mindestens 60 Stunden erforderlich.
- Die Hundeführerin verpflichtet sich
regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen in der tiergestützten Pädagogik im Umfang von mindestens 16 Stunden in zwei Jahren teilzunehmen, dies zu dokumentieren und mit ihrem Hund regelmäßig zu
trainieren. Der AK Schulhund-Team-Ausbildung hat dazu Richtlinien erarbeitet. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der verschiedenen Arbeitskreise Schulhund und tiergestützten Kongressen
können angerechnet werden.
- Die oben aufgeführten Empfehlungen
beziehen sich auch auf alle weiteren ein- gesetzten Hunde der Hundeführerin.
Hygienebestimmungen
- Das Gesundheitsattest des Tierarztes
muss über die gute Allgemeinverfassung des vorgestellten Hundes Auskunft geben.
- Außerdem ist für eine regelmäßige
Endoparasitenprophylaxe (entweder durch regel- mäßige Entwurmung oder Kontrolle durch Abgabe von Kotproben) und Ektopara- sitenprophylaxe zu sorgen.
- Der aktuelle Impfstatus muss im
Heimtierpass vorliegen.
- Der Hund darf keinen Zugang zur Küche
erhalten, in der Lebensmittel zubereitet werden.
- Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss
vorhanden sein.
- Hundeutensilien, wie z. B. Gefäße
(Wasserschüssel, Futternapf), Spielzeug, Hunde- decken usw., müssen separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden.
- Ein Hygieneplan für den Einsatz des
Hundes muss erstellt werden und individuelle Aspekte des Schuleinsatzes (z.B. Umgang mit Allergien etc.) enthalten.
Einsatz
- Jeder Einsatz in der hundegestützten
Pädagogik erfolgt nur im aus- bzw. weiter- gebildeten Mensch-Hund-Team und setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.
- Der Einsatz zwischen Schülern und Hund
erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Hundeführerin. Ein Einsatz des Hundes ohne Hundeführerin ist nicht zulässig.
- Die Entscheidung über den aktuellen
Einsatz des Hundes in der tiergestützten Pädagogik liegt in der alleinigen Verantwortung der Hundebesitzerin.
- Der Einsatz muss immer nach Hunde- und
Tierschutzaspekten sowie tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumen- talisiert werden. Individuelle Stärken sollten berücksichtigt
werden.
- Um den professionellen Einsatz eines
Schulhundes zu gewährleisten, ist das Erstel- len eines Schulhundkonzepts unabdingbar. Zusätzlich sind eine kontinuierliche Reflektion, Evaluation und Anpassung der Arbeit
notwendig.
- Rituale für den Hund und Regeln für die
Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu reduzieren.
- Die Möglichkeit des selbstständigen
Rückzugs des Hundes auf einen eigenen und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
- Der Einsatz des Hundes muss
entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraus-setzungen und denen der Hundeführerin / Pädagogin, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
- Vor dem ersten Einsatz muss eine
schriftliche Haftpflicht-Versicherungsbestätigung vorliegen, damit der tiergestützte Einsatz in der Schule / Einrichtung versichert ist.